Fachanerkennung – Zuständigkeiten innerhalb der SGSMP

Der SGSMP-Vorstand regelt:

  • die Zulassung zu den Prüfungen
  • das Weiterbildungsverfahren
  • das Anerkennungsverfahren
  • das Prüfungsverfahren
  • das Fortbildungsverfahren
  • die Prüfungsgebühren
  • die Entschädigung der Mitglieder der Prüfungskommission

Die Fachkommission:

  • berät den Vorstand der SGSMP zu Fragen der Weiter- und Fortbildung und schlägt Verbesserungsmassnahmen vor
  • schlägt dem Vorstand Massnahmen vor um die Qualität der Weiterbildung zu gewährleisten
  • erstattet dem Vorstand und der Mitgliederversammlung der SGSMP jährlich Bericht
  • prüft die Zulassung der Kandidatinnen zur Weiterbildung und zur Prüfung
  • regelt den Inhalt der Prüfungen
  • prüft die Anerkennung ausländischer Fachanerkennungen
  • ist zuständig für das Fortbildungsverfahren

Die Prüfungskommission:

  • lädt zu Prüfungen ein
  • führt Prüfungen durch
  • entscheidet über das Bestehen der Prüfung
  • teil der Fachkommission die Prüfungsergebnisse schriftlich mit
  • begründet gegenüber den Kandidaten schriftlich das Nichtbestehen einer Prüfung

Der Weg zur “Fachanerkennung SGSMP”

Zulassung zur Weiterbildung:

  • Bachelorabschluss auf universitärer Stufe in Physik oder eine gleichwertige Ausbildung
  • Masterabschluss auf universitärer Stufe in Naturwissenschaften oder eine gleichwertige Ausbildung

Die Fachanerkennungskommission entscheidet über die Gleichwertigkeit der Ausbildung.

Inhalt der Weiterbildung:

  • Fachrichtung “medizinische Strahlenphysik”: Radio-Onkologie, Nuklearmedizin, diagnostische Radiologie mit Röntgenstrahlen
  • Fachrichtung “medizinische Bildgebung”: Nuklearmedizin, diagnostische Radiologie mit und ohne Röntgenstrahlen
  • Berufliche Tätigkeit: Umfang – 3 Jahre Vollbeschäftigung.
  • Weiterbildung: Grundlagen, Spezial- und Wahlgebiete.
  • Schriftliche Arbeit: auf dem Spezialgebiet.
  • Mentor: betreut die Kandidatin und trägt die Verantwortung für die Weiterbildung
  • Strahlenschutzkurs: Anerkannt durch das BAG

Anmeldung zum Anerkennungsverfahren:

Die Anmeldung erfolgt vor dem Start der Weiterbildung an die Fachanerkennungskommission.
Folgende Unterlagen müssen eingereicht werden:

  • Lebenslauf
  • Bachelor- und Master-Urkunden, Universitätsdiplome
  • Angaben zum Weiterbildungsort
  • Angabe des Spezialgebietes und der Wahlgebiete
  • Vorschlag für eine Mentorin/einen Mentor (mit Bestätigung ihres/seines Einverständnisses)
  • Plan der Weiterbildung

Jährliche Berichterstattung des Mentors:

an die Fachkommission.

Prüfungen:

durch die Prüfungskommission.

Fortbildung:

  • Kontinuierliche Fortbildung
  • Erneuerung der Fachanerkennung alle 5 Jahre

Ausländische Fachanerkennungen:

Ausländische Fachanerkennungen werden individuell durch die Fachkommission auf Gleichwertigkeit zur Fachanerkennung SGSMP geprüft. Eine mündliche Prüfung ist in jedem Fall notwendig.

 

Die Bedeutung der Fachanerkennung SGSMP

Die Fachanerkennung SGSMP wird landesweit durch Radio-Onkologen, Strahlenbiologen und dem Bundesamt für Gesundheit als bedeutende Bescheinigung für die Befähigung zur Ausübung des Berufs als Medizinphysiker anerkannt.

Die Fachanerkennung SGSMP ermächtigt zum Führen des Titels “Medizinphysiker SGSMP”.

Die Fachanerkennung SGSMP ist in der schweizerischen Strahlenschutz-Ausbildungsverordnung (2017) entsprechend gefordert.

Strahlenschutz-Ausbildungsverordnung Anhang 2, Tabelle 1: Notwendige Ausbildung und erlaubte Tätigkeiten

MP 1 – Medizinphysik mit der Fachrichtung medizinische Strahlenphysik

Notwendige Ausbildung: Fachanerkennung mit der Fachrichtung medizinische Strahlenphysik der Schweizerischen Gesellschaft für Strahlenbiologie und Medizinische Physik

MP2 – Medizinphysik mit der Fachrichtung medizinische Bildgebung

Notwendige Ausbildung: Fachanerkennung mit der Fachrichtung medizinische Bildgebung der Schweizerischen Gesellschaft für Strahlenbiologie und Medizinische Physik oder eine gleichwertige Ausbildung

Fachkommission

Präsident der Fachkommission

Prüfungskommission

Die Mitglieder der Prüfungskommission werden durch die Fachkommission ernannt.

Die Richtlinien für die Erlangung der Fachanerkennung SGSMP

Die Richtlinien und die Anhänge liegen im PDF Format vor:

Fortbildungsanerkennung

Das Formular für die Fortbildungsanerkennung liegt im Word Format vor:

Fortbildungsanerkennung