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Varian-Preis für Strahlentherapie der
Schweizerischen Gesellschaft für Strahlenbiologie und
Medizinische Physik (SGSMP)
Achtung: Letzter Eingabe-Termin
ist der 31. März 2012 !
Preisreglement :
- Die SGSMP kann anlässlich ihrer
Jahresversammlung einen bis drei
"Varian-Preise" verleihen. Die maximale
Preishöhe pro ausgezeichnete Arbeit beträgt Fr.
3000.--. Zu diesem Zweck steht der Gesellschaft
jährlich eine von der Firma Varian International
(Schweiz) gestiftete Geldsumme von Fr. 3000.--
zur Verfügung.
- Die Preise werden an Einzelpersonen oder Gruppen verliehen, welche auf dem Gebiet der Strahlenbiologie und der Medizinischen Physik unterstützungswürdige Arbeit geleistet haben. Als Bewerber sind berechtigt: SGSMP-Mitglieder sowie Gruppen, von denen mindestens ein Mitglied der SGSMP angehört. Eingereicht werden können Arbeiten, die für die Gebiete der Strahlenbiologie und der Medizinischen Physik von besonderer Bedeutung sind und sich durch Originalität und Qualität auszeichnen. Sie können entweder als bereits publizierte Arbeiten oder als Manuskripte im üblichen Umfang einer Publikation vorliegen. Dissertationen überschreiten im Normalfall diesen Umfang. Bei mehreren Verfassern sollte der Bewerber überwiegend zur eingereichten Arbeit beigetragen haben. Das Einverständnis der Co-Autoren muss den Unterlagen des Bewerbers beiliegen.
- Die Preisträger erhalten nebst dem Preisgeld
eine Urkunde mit einer Würdigung.
- Die Ausschreibung des Varian-Preises erfolgt im
Bulletin der SGSMP. Bewerbungen können direkt
oder auf Vorschlag Dritter an den Präsidenten der SGSMP
gerichtet werden. Die Arbeiten müssen in 4
Exemplaren spätestens 6 Monate vor der
jeweiligen Jahresversammlung eingereicht werden.
- Ein Preiskomitee beurteilt die eingereichten
Arbeiten. Es besteht aus mindestens 3 Mitgliedern
der SGSMP und wird vom Vorstand für jeweils 2
Jahre gewählt bzw. wiedergewählt. Mindestens
ein Mitglied des Preiskomitees muss gleichzeitig
dem Vorstand der SGSMP angehören.
- Das Preiskomitee konstituiert sich selbst. Die
Verleihungsbeschlüsse mit den Würdigungen sind
dem Vorstand zur Genehmigung einzureichen.
- Die Firma Varian verpflichtet sich, eine
Änderung des Gesamtbetrages oder eine Kündigung
der Stiftungsvereinbarung dem Präsidenten der
SGSMP mindestens ein Jahr im voraus schriftlich
mitzuteilen.
- Dieses Reglement wurde am 27. September 2006 durch die
Firma Varian (Schweiz) gebilligt und anlässlich
der Mitgliederversammlung der SGSMP vom 27. September 2007 genehmigt. Es kann nur im
Einverständnis mit der Firma Varian durch
Beschluss der Mitgliederversammlung der SGSMP
geändert werden.
Präsident des Preiskomitees: Peter Manser (Inselspital Bern)
In der Mitgliederversammlung vom 27.9.2007 wird
Walter Burkard für seine 17-jährige Präsidentschaft des
Preiskommitees (seit der ersten Ausschreibung des Varian-Preises)
geehrt:
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